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Der Rutengänger Verband Baden-Württemberg e. V. stellt sich vor
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Auszug aus der Satzung:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§ 51 ff.). Er fördert Maßnahmen, die einem wirkungsvollen Schutz des Lebens und der Umwelt dienen und hilft Reize aus der Umwelt für Mensch, Tier und Pflanze zu erkennen und damit leben zu lernen.
Jeder kann nach § 4 der Satzung Mitglied werden, sei es aktiv oder passiv. Hierzu genügt ein formloser Antrag an den Rutengänger-Verband (s. unter Kontakt).
Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt:
50,00 € Ordentliches Mitglied
70,00 € Ehepaar
20,00 € Förderndes Mitglied
Der Jahresbeitrag wird zu Beginn eines Geschäftsjahres fällig.
Das Geschäftsjahr beginnt am 1.10. eines Jahres und endet am 30.9. des folgenden Jahres.
Mitgliedsbeiträge können wie Spenden bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
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